AG Evaluierung 2. Erwachsenenschutzgesetz
Aufgabe des Gremiums
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit den Ergebnissen der Evaluierung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes und mit möglichen Weiterentwicklungen. Das Gesetz verfolgt insbesondere das Ziel, Selbstbestimmung und Autonomie von Menschen zu stärken, deren Entscheidungsfähigkeit aufgrund psychischer oder vergleichbarer Beeinträchtigungen eingeschränkt sein kann.
Rahmendaten
Typ: Arbeitsgruppe
Institution: Bundesministerium für Justiz
Ebene: Bund
Bereich: Erwachsenenschutzrecht
Kontext: Evaluierung des 2. ErwSchG
Bedeutung für IDEE Austria
Regelungen des Erwachsenenschutzes betreffen in besonderem Maß Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit. IDEE Austria bringt die Perspektive jener Menschen ein, die rechtliche Vertretung, psychiatrische Versorgung oder Einschränkungen ihrer Entscheidungsautonomie selbst erfahren haben.
Thematische Schwerpunkte
Selbstbestimmung · Entscheidungsfähigkeit · Erwachsenenschutz · Unterstützte Entscheidungsfindung · Menschenrechte · UN-BRK