Neue Studie:

Nachbesprechungsleitfaden nach Zwangsmaßnahmen in der KJP

Wie können Zwangsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Nachhinein so besprochen werden, dass Belastungen reduziert, Verständigung ermöglicht und die therapeutische Beziehung gestärkt wird? Genau dieser Frage widmet sich eine aktuelle klinische Studie an der Medizinischen Universität Wien. Ziel der Studie ist die Entwicklung eines strukturierten Nachbesprechungsleitfadens für Kinder und Jugendliche – und zwar partizipativ. Das bedeutet: Der Leitfaden wird nicht nur von Fachpersonen entworfen, sondern gemeinsam mit Menschen, die in ihrer Jugend selbst Erfahrungen mit der Kinder- und Jungendpsychiatrie (KJP) gemacht haben.

Warum die Einbindung von Erfahrungsexpert:innen so wichtig ist

Aus kinderrechtlicher Perspektive ist Beteiligung zentral: Die UN-Kinderrechtskonvention betont das Recht von Kindern und Jugendlichen, ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu äußern – und dass diese Meinung angemessen zu berücksichtigen ist.
Ein Nachbesprechungsleitfaden, der gemeinsam mit jungen, mittlerweile Erwachsenen mit entsprechender Erfahrung aus der Jugend entwickelt wird, setzt genau hier an: Er macht die Perspektive der Betroffenen zur Grundlage von Qualitätsentwicklung.

Anschluss an die Gesundheitsziele Österreich – und was darüber hinaus noch fehlt

Die Entwicklung passt auch zu den Gesundheitszielen Österreich: Dort werden Beteiligungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten ausdrücklich als wichtig benannt, ebenso das Ziel, gesundes Aufwachsen bestmöglich zu unterstützen und für alle Kinder und Jugendlichen einen Zugang zu bedarfsgerechten Gesundheitsleistungen sicherzustellen.
Gleichzeitig wird deutlich, dass Partizipation in Österreich insgesamt noch wenig systematisch verankert ist – und weiter ausgebaut werden muss.

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