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Stellungnahme zu den Problemen bei der Umsetzung der UN-BRK in Genf eingebracht

Am 22. Und 23. August kommt es in Genf zur Staatenprüfung Österreichs hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Bei der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 hat der Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) der Vereinten Nationen (UN) Empfehlungen abgegeben, die Österreich bis zur nächsten Prüfung umsetzen solle. Im Jahr 2019 wurde dann von Österreich ein Bericht an den Fachausschuss der UN übermittelt. Bei der nun anstehenden Staatenprüfung sind zudem die Zivilgesellschaft und insbesondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen dazu eingeladen, eine mögliche Gegendarstellung zum Staatenbericht einzubringen. Eine entsprechende Stellungnahme zu den Problemen bei der Umsetzung der UN-BRK in Hinblick auf die Schwierigkeiten bei psychischen Beeinträchtigungen hat nun die IDEE Austria in Genf eingebracht. Die Stellungnahme ist auf der Homepage der Vereinten Nationen veröffentlicht.


Link zum Fachausschuss der UN: https://www.ohchr.org/en/treaty-bodies/crpd

 

Ein kurzer Rückblick, was bisher geschah:

  • In der seit 2008 in Kraft getretenen UN-BRK verpflichtet sich Österreich die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
  • Im Oktober 2010 hat Österreich den Vereinten Nationen (UN) den ersten Staatenbericht übermittelt und darin Bilanz über die ersten zwei Jahre seit dem nationalen Inkrafttreten der Konvention gezogen.
  • Im September 2013 fand dann die erste Staatenprüfung Österreichs in Genf statt. Dabei trat der zuständige UN‑Behindertenrechtsausschuss mit einer österreichischen Delegation aus Vertretern und Vertreterinnen der Bundesministerien und der Länder in den ersten offiziellen Dialog.
  • Auf Basis des ersten Staatenberichts Österreichs zur Umsetzung der UN‑BRK […] hat der Ausschuss am 30. September 2013 abschließende Bemerkungen veröffentlicht, die insgesamt 58 Punkte bzw. 23 Empfehlungen enthalten.
  • Am 4. September 2019 hat Österreich den kombinierten zweiten und dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fristgerecht an den Ausschuss der UN für die Rechte von Menschen mit Behinderungen übermittelt. Der Bericht ist die Beantwortung eines Fragenkatalogs mit 45 Fragen an Österreich, die der UN-Behindertenrechtsausschuss am 12. Oktober 2018 an Österreich gerichtet hatte und die bis zum 1. Oktober 2019 zu beantworten waren.

 

An der im August anstehenden Staatenprüfung von Österreich durch den Fachauschuss der UN hat nun auch die IDEE Austria eine Stellungnahme eingebracht.

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