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Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetzes aus dem psychosozialen Bereich

In einem gemeinsamen Statement von ÖGS, ÖGPP, BÖP, ÖBVP, IDEE Austria, HPE Österreich und pro mente Austria werden die zentralen Bedenken ausgeführt. Diese blieben im Regierungsbeschluss jedoch größtenteils unberücksichtigt.

Ein Suizid ist fast immer Ausdruck unerträglichen seelischen Leidens. Es braucht für die Abklärung bei der Erstellung einer Sterbeverfügung in jedem Fall eine fachärztlich psychiatrische/ klinisch-psychologische/psychotherapeutische Expertise. Bei psychischen Erkrankungen dauert die Remission wesentlich länger als 12 Wochen. Es wird eine Verlängerung der Warte-Frist, außer bei nahe bevorstehendem Tod, auf mindestens 6 Monate gefordert. Die vorgesehene Umsetzung (Überlassen des Suizidmittels für einen potenziell langen Zeitraum) birgt enorme Risiken betreffend Missbrauch oder Folgen für Angehörige. Der Titel Sterbeverfügung ist problematisch. (19.11.2921; OTS-Meldung, Wien)

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